Welche Therapieziele werden bei Kindern verfolgt?
Bei unseren Kleinsten gibt es eine weite Spannbreite von zu steckenden Therapiezielen. Diese sind so individuell verschieden wie auch unsere Kinder verschieden sind. Sie reichen vom Anbahnen der Sprache, über den Aufbau eines Wortschatzes und einem grammatikalischen Systems bis hin zur korrekten Lautbildung und dem Erkennen von diesen in einem Wort.
Desweiteren ist es wichtig, die Eltern unter Anleitung mit in die Therapie mit einzubinden, denn nur mit ihrer Unterstützung kann eine logopädische Therapie schnellstmöglich erfolgreich sein.
Welche Therapieziele werden speziell bei den Störungsbildern Aphasie, Sprechapraxie und Dysarthrie verfolgt?
Das Ziel hier heißt nicht immer die Wiederherstellung des sprachlichen Zustandes vor der Erkrankung, ABER immer eine Erarbeitung einer bestmöglichen Kommunikation im Alltag. Die sprachliche Rehabilitation ist je nach Schweregrad der Vorerkrankung abhängig und nicht universell zu beschreiben.
Unsere Patienten sollen wieder erlernen, Gesprächssituationen zu bewältigen und Ihrem Gegenüber vor allem Ihre Bedürfnisse, Wünsche und Gefühle äußern zu können.
Außerdem ist das Ziel die Angehörigen im Umgang mit Ihrem Partner, Bruder, Schwester, Mutter oder Vater bestmöglich zu schulen, um die familiäre Situation so leicht wie möglich zu gestalten und ein besseres Verständnis der „Störung“ gegenüber zu schaffen.
Wie ist der Therapieablauf?
Am ersten Tag Ihrer Behandlungen schließen Sie einen Vertrag mit uns ab, mit dem Sie sich und wir uns bezüglich des Therapieverlaufes absichern können. Die wichtigsten Punkte sind hier angeführt:
Therapiedauer
Die Therapiezeit der logopädischen Behandlung kann entsprechend des Störungsbildes zwischen 30, 45 oder 60 Minuten variieren. Üblich sind 45 Minuten. In der Regel verordnen Ärzte 10 Therapieeinheiten 1-2x pro Woche pro Verordnung.
Da die einzelnen Therapien nacheinander erfolgen, ist ein pünktliches Erscheinen notwendig, da die Zeit nicht hinten angehängt werden kann.
24-Stunden-Regel
Ist es Ihnen nicht möglich, zum Beispiel wegen eines Urlaubs, die Therapie wahrzunehmen, bitte wir Sie, mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Sie erhalten von mir einen festen Termin. Sollten Sie diesen unentschuldigt nicht wahrnehmen, ist es mir nicht möglich, diese Therapiestunde kurzfristig neu zu belegen. Der dadurch für uns entstandene Verdienstausfall wird Ihnen privat zu den kassenüblichen Tarifen in Rechnung gestellt. In Ausnahmefällen, wie z.B. kurzfristiger Krankheit, tritt diese Regel natürlich nicht in Kraft.
Aufsichtspflicht
Sie können gern als Elternteil während der Therapiezeit die Praxis verlassen. In diesem Fall bitten wir Sie, Ihr Kind wieder pünktlich abzuholen. Nach Beendigung der Therapieeinheit können wir, falls Sie sich verspätet sollten, keine Aufsicht für Ihr Kind gewährleisten.
Kosten und Kostenübernahme
Gesetzliche Krankenkassen
Wenn Sie eine Heilmittelverordnung vom behandelnden Arzt erhalten haben, übernimmt die Krankenkasse bei Kindern die logopädische Behandlung im vollen Umfang.
Bei Erwachsenen wird zusätzlich eine Pauschale pro Verordnung von 10,- €, sowie ein Eigenanteil von 10% in Rechnung gestellt, den wir wiederum an die Krankenkassen abtreten. Diese Zuzahlungen variieren je nach Krankenkasse, für genauere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Für Ihre Behandlungskosten stellen wir Ihnen selbstverständlich eine Rechnung und auf Wunsch auch eine Quittung aus.
Kinder zahlen keinen Eigenanteil für die Behandlung.
Private Kassen
Privat versicherte Patienten erhalten eine Rechnung, welche Sie bei Ihrer Kasse einreichen können. Unabhängig vom Erstattungsbetrag sind die geleisteten Behandlungen zu den in Rechnung gestellten Preisen an die Praxis zu leisten. Auf Wunsch erhalten Sie für Ihre Krankenkasse auch einen Kostenvoranschlag.
Für Kinder und Jugendliche
Stellen Sie, Erzieher oder andere Personen fest, dass Ihr Kind nicht so spricht wie die anderen, dann empfehlen wir Ihnen als erstes den Weg zu Ihrem Kinderarzt. Schildern Sie ihm Ihre Bedenken und vereinbaren Sie eventuell auch noch ein Termin bei Ihrem Hals-Nasen- Ohrenarzt. Denn viele Sprachentwicklungsstörungen sind auf ein Hörproblem zurückzuführen. Sie werden dann, bei bestehender Sprachentwicklungsstörung, eine Heilmittelverordnung von Ihrem Arzt erhalten. Mit dieser übernimmt Ihre Kasse die Kosten Ihrer Behandlung. Die Verordnungen sind vier Wochen nach Ausstellung gültig.
Wenn Ihr Kind ein Problem mit der Lippen-, Zungen,- Wangenmuskulatur oder auch dem Schlucken hat, wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Zahnarzt oder Kieferorthopäden.
Für Erwachsene
Haben Sie oder Ihr Partner einen Schlaganfall erlitten oder eine neurologische Störung und daraus resultierend eine Sprachstörung, erhalten auch Sie Ihre Verordnung von Ihrem behandelnden Arzt, z.B. Allgemeinmediziner oder Neurologen. Bei Privatpatienten kann auch der Arzt in einer Rehaklinik Ihnen schon gleich eine Verordnung mitgeben.
Für gesetzlich versicherte Erwachsenen ohne Zuzahlungsbefreiung fallen 10% der Behandlungskosten an. (Kostenübernahme)
Wenn Sie bezüglich der Heilmittelverordnung oder anderen Themengebieten noch Fragen haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.